Räumliches Leitbild, Versiegelungskataster und Familienwohnungen

Räumliches Leitbild, Versiegelungskataster und Familienwohnungen

Räumliches Leitbild wirkt

Seit dem letzten Sommer ist das räumliche Leitbild rechtskräftig. Der Anspruch meines Raumordnungs-Ausschusses war es, mit diesem und anderen Instrumenten (Baukulturbeirat, Bebauungspläne, etc.), die Siedlungsentwicklung in den Ortsteilen „gebietstypisch“ zu steuern. Das bedeutet etwa, dass in Ein- und Zweifamilienhausgebieten keine Siedlungshäuser ermöglicht werden. Ich hoffe, dass auch der neue Gemeinderat den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzt.

Versiegelungskataster und Energieraumplanung

Auf kommunaler Ebene kann die Raumordnung den größten Beitrag für den Klimaschutz und den Schutz der natürlichen Ressourcen leisten. Auch wenn diese Maßnahmen nur mittel- bis langfristig wirken, freut es mich, dass die Erarbeitung eines Versiegelungskatasters (mit daraus zu entwickelnden Handlungsempfehlungen) und die Umsetzung des Sachbereichskonzepts Energie auf Schiene gebracht werden konnten. 

Familienwohnen in Frankenberg-Ost

Ebenso geklärt sind weitgehend die raumordnungs- und aufschließungsrelevanten Rahmenbedingungen für die Entwicklung der so genannten Theiss-Gründe, wo Parzellen für etwas über 20 Ein- und Zweifamilienhäuser ausgewiesen sind.  Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadtgemeinde Gleisdorf und soll ein attraktives Angebot für Jungfamilien darstellen.