Finanzielle Unterstützungen durch das Sozialreferat

Finanzielle Unterstützungen durch das Sozialreferat

*Leben im Alter zu Hause

Als Sozialstadträtin ist es mir unter anderem ein großes Anliegen, dass Menschen ihren Lebensabend zu Hause verbringen können. Für pflegende Angehörige ist dies eine herausfordernde Aufgabe und oftmals auch mit zusätzlichen Investitionen verbunden. Um das *Leben im Alter zu Hause* zu erleichtern bzw. zu fördern, war es mir ein Anliegen hierbei eine finanzielle Unterstützung ins Leben zu rufen – und so gibt es seit 1. Jänner 2021 die Möglichkeit um einen diesbezüglichen Zuschuss anzusuchen.  

Gefördert werden:  

Anbringung/Montage/Ankauf von Behelfen/Hilfsmitteln, wie z.B.: Haltegriffe, Duschsitz, Badewannenlift, Treppenlift, Rollstuhl, Pflegebett, Rollator, Leibstuhl, Antidekubitusmatratze, etc. 

Bauliche Maßnahmen/Adaptierungen/Sanierungen, wie z.B.: Einbau einer barrierefreien Dusche oder Badewanne, Einbau eines unterfahrbaren Waschtisches, Errichtung einer Rampe, Anbringung eines Geländers, etc. 

Die Gewährung eines Zuschusses ist einmalig pro AntragstellerIn bis zu einem Höchstbetrag von € 300,00 oder in Teilbeträgen bis zu einer Gesamtfördersumme von € 300,00 möglich. Der Antrag ist im Sozialreferat der Stadtgemeinde Gleisdorf / Servicecenter einzubringen.  

Heizkostenzuschuss  

Das Land Steiermark hat auch für diese Heizsaison beschlossen, einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die einen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben (Hauptmietvertrag). Für die Heizperiode 2020/2021 können alle anspruchsberechtigten SteirerInnen, deren Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 120,00 für alle Heizanlagen erhalten. Trotz der angespannten finanziellen Situation haben sich die Mitglieder des Sozialausschusses für eine zusätzliche Förderung von € 100,00 seitens der Stadtgemeinde ausgesprochen, sofern das Land Steiermark diesen Zuschuss gewährt.  

Um einen Heizkostenzuschuss seitens des Landes kann noch bis 29. Jänner 2021 angesucht werden; der Zuschuss der Stadtgemeinde erfolgt antragslos nach Bewilligung des Landes Steiermark. 

Interessant zu erwähnen ist hierbei, dass die Gleisdorfer GRÜNEN den Vorschlag einbrachten, den Zuschuss der Gemeinde auf € 80,00 zu senken, wenn keine Alternativenergie zum Einsatz kommt!?  

Dieser Vorschlag zeugt einerseits von großer politischer Unerfahrenheit gepaart mit der zu Tage tretenden Klarheit, dass man Ökologisierung nicht blindlings betreiben kann. Denn wie bzw. wovon soll sich ein Mindestpensionsbezieher eine neue Heizung leisten? Auch einem Mieter kann man nicht den Einbau einer Heizung verordnen. Bei dieser Maßnahme sprechen wir von einer Sozialförderung und keiner Umweltförderung und auch nicht, um die Brennstoffindustrie zu unterstützen! 

Ihre

Philippine Hierzer