Neues in der Stadtentwicklung

Neues in der Stadtentwicklung

Viel tut sich derzeit in der Stadtentwicklung von Gleisdorf. Neben einigen Änderungen des Flächenwidmungsplans und Bebauungsplänen bearbeitet der zuständige Ausschuss eine Reihe an wesentlichen Weichenstellungen. So hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 12.4. beschlossen, dass Gleisdorf eine Vorbehaltsgemeinde nach dem Stmk. Grundverkehrsgesetz wird. Damit wird es möglich, Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze auszuweisen. Zwar ist die Zweitwohnsitzproblematik in Gleisdorf aktuell nicht so groß wie etwa in starken Tourismusgemeinden, dennoch erscheint dieses Instrument hilfreich, um mögliche Fehlentwicklungen in diesem Bereich zu vermeiden.

Beinahe wöchentlich gibt es zur Zeit Anfragen von potenziellen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Auch diesbezüglich hat sich der zuständige Ausschuss einstimmig dafür ausgesprochen – auch analog zu einer Richtlinie des Landes Steiermark – eine solche Genehmigung nur in Ausnahmefällen zu gewähren. Gleichzeitig sollen die Potenziale auf bestehenden Dächern zukünftig besser genutzt werden. Als Teil des Sachbereichskonzepts Energie werden PV-Anlagen auf Dachflächen bei größeren Bauten – wie etwa aktuell bei der Erweiterung des Lieb-Markts und der ÖWG-Siedlung in der Schießstattgasse – im Bebauungsplan vorgeschrieben. Parallel suchen wir nach Wegen, die es ermöglichen auch bestehende Dachflächen besser für diese Energiegewinnung zu nutzen.