Baugrund der ÖWG am Ende der Schießstattgasse

Baugrund der ÖWG am Ende der Schießstattgasse

Durch das nicht Pflegen des Eigentümers, eines genehmigten Baugrundstückes für gemeinnützigen Wohnbau, am Ende der Gleisdorfer Schießstattgasse, hat die BH Weiz, durch Betreiben einiger Anrainer, das einstimmig im Gemeinderat beschlossene Baugrundstück, weil es das Forstgesetz hergibt, als Wald ausgewiesen, für den es jetzt aber einen aufrechten Rodungsbescheid gibt.

Für mich ist ein Wald erst dann als solcher zu betrachten, wenn er mit Gehölze bewachsen ist oder bepflanzt wird, die viele Jahrzehnte alt werden können, ein Volumen aufweisen, um CO2 aufzunehmen, die Luft zu filtern und durchfeuchten, eine Größe zu haben um sich selbst zu erneuern. Und keine verwilderte Obstfläche.

Ich finde es schade, dass sich junge Gleisdörfer-Familien fußläufig, zentrumsnah, leistbar, ohne zusätzliche neue Straßen zu bauen, hier nicht ansiedeln dürfen. Verhindern wir lieber, die neuen Unsitten, eingeschossige Container-Garagen-Lager im Umland zu errichten, denn das ist unnötiges Zubetonieren.

Liebe Leute, machen Sie einmal einen Spaziergang zu unserem ´Stadtwald´ und bilden Sie sich eine eigene Meinung.

Vorsicht, der Hochwald rechts, ist nicht die Fläche, von der ich schreibe, sondern das Gebüsch, linker Seite von Gleisdorf kommend.

Überlassen wir den Wald den Profis, unseren Land- und Forstwirten.