Liebe Gleisdorferinnen und Gleisdorfer,

Liebe Gleisdorferinnen und Gleisdorfer,

Die sommerlichen Temperaturen ließen Mitte April alles erblühen, wie wir es in dieser Zeit selten erleben. Aber auch die Entwicklungen in unserer Stadt geben – so wie manche Pflanzen – derzeit richtig „Gas“. Als Highlights unterschiedlicher Natur seien hier erwähnt:

• Das Projekt Müller geht nun in eine entscheidende Phase. Wir arbeiten hausintern am ganz konkreten Bauverfahren.

• Das Schauturnen unseres Turnvereins zeigte wieder die Stärke dieses Vereins. Rund 500 Mitglieder vom Kleinkind bis zu den Erwachsenen sind ein gewaltiges Potenzial! Der große Dank gilt insbesondere allen Trainern und Betreuerinnen, die Woche für Woche da sind, um die Begeisterung am Sport immer weiter auszubauen. 

• Die Stadtkapelle begeisterte Mitte April unter der Leitung von Yvonne Forcher mit einem fantastischen Konzert. Was Ehrenamt auch in diesem Bereich zustande bringen vermag, ist mehr als beachtlich.

Autobahn – Bau- und Haltestellen im Kommen

Nun ist es soweit: Nach einer mehrjährigen Planungsphase hat der Baubeginn zum Projekt „A2 Südautobahn, Gleisdorf Süd bis Gleisdorf West“ wie geplant am 15.04.2024 gestartet. Was wird passieren?

2024 – Vorbereitungen an der Strecke für die Hauptbauleistungen im Jahr 2025 und 2026.Von Dezember 2024 bis Ende Februar 2025 sind keine Arbeiten geplant und somit gibt es auch keine Verkehrsbeeinträchtigungen.

2025 (ab März 2025) – Richtungsfahrbahn Graz: Sanierung der Straße (Betondecke wird durch Asphalt ersetzt) + Brücken + neuen und deutlich verbesserten Lärmschutz. Im Jahr 2026 (Ende im Dezember 2026) geschieht das gleiche auf der Richtungsfahrbahn Wien.

Durch diesen Bauablauf kommt es im Jahr 2024 zu sehr reduzierten Verkehrsbeeinträchtigungen. Besonders spannend sind hier die Planungen der ASFINAG im Bereich des Park&Ride-Platzes am Bahnhof auf der Autobahn Haltestellen für den Busverkehr zu errichten. Ein Projekt, das es in anderen europäischen Ländern schon vereinzelt gibt, in Österreich wäre das ein Forschungsprojekt. Ich freue mich sehr, wenn dieses Vorhaben in Gleisdorf umgesetzt werden kann.

Die Jugend und ihre Projekte für die Stadt

Das Jugendbeteiligungsformat „Shape Your City“ der Regionalentwicklung Oststeiermark in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Gleisdorf und dem Plan G Gleisdorf machte bei unsStation. Gefragt waren die besten Ideen für DEINE Stadt! Und es waren viele Impulse, die die jungen Menschen hier entwickelten – alle wirklich toll! Am Ende war es ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen den Grillplätzen an der Raab, einer Jugenddisco in der Stadt und dem Pumptrack bzw. Skaterpark – der am Ende die Nase vorne hatte. Ich sehe das als klaren Auftrag für die Stadt und sage DANKE an alle jungen Damen und Herren, die sich hier so aktiv beteiligt haben! Echt cool!

Was tut sich im Parlament?

Der Nationalrat hat im April die 35. Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen. Dadurch können Gemeinden in sensiblen Zonen leichter Beschränkungen eigenmächtig erlassen und – eine Forderung des Gemeindebundes seit 20 Jahren – auch Radarmessungendurchführen. Damit stehen wir an der Seite unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich um ihre und die Sicherheit ihrer Kinder Sorgen machen, nicht aber auf der Seite jener, die Regeln einfach ignorieren. Ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit!

Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft den Handwerkerbonus! Dieser soll die Menschen und die Bauwirtschaft unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen. Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

• Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. 

• Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20% der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt damit mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025 und ein Antrag pro Person pro Jahr

• Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag bis zur Höchstgrenze zu häufen, was die Flexibilität und Effizienz für die Antragsteller erhöht. 

• Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Es wird auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.