NATIONALRATSWAHL 2024

NATIONALRATSWAHL 2024

Sonntag, 29. September 2024, Wahlzeit: 07.00 bis 12.00 Uhr

Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
 spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
 am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
 nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
 am Stichtag (9. Juli 2024) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch.
Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher konnten sich bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz einer Gemeinde eintragen lassen.

Die Wahllokale für die Wahlsprengel befinden sich:
Ortsteil Gleisdorf                              -> in der Mittelschule Gleisdorf, Alois-Grogger-Gasse 12, im 1. Stock (Lift vorhanden)
Ortsteil Labuch                                 -> Gasthaus Leiner, Labuch 22
Ortsteil Urscha                                  -> Mehrzweckhalle Urscha, Urscha 90
Ortsteile Laßnitzthal, Hart               -> Gemeindezentrum Laßnitzthal, Laßnitzthal 5
Ortsteile Nitscha, Gamling              -> Gemeindezentrum Nitscha, Mehrzwecksaal, Nitscha 2
Ortsteile Kaltenbrunn, Arnwiesen  -> Gemeindezentrum Nitscha, Büro, Nitscha 2
Ortsteil Ungerdorf                             -> Gemeindezentrum Ungerdorf, Ungerdorf 161

 
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Seit wann kann die Wahlkarte beantragt werden bzw. ab wann ist diese erhältlich?
Seit dem Tag der Ausschreibung der Wahl kann die Wahlkarte in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, beantragt werden. Die Wahlkarten stehen den Gemeinden voraussichtlich ab 2. September zur Verfügung und sind somit ab diesem Datum erhältlich.

Begründung für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung enthalten. zB wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland.
Ebenso ist der Bedarf einer Wahlkarten-Schablone für blinde oder schwer behinderte Menschen bekanntzugeben.

Antragsfrist: schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024 oder mündlich (dh persönlich, aber nicht telefonisch) bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr im Service-Center, Zimmer Nr. 4 und 5 oder unter www.meinewahlkarte.atwww.oesterreich.gv.at oder über die App Digitales Amt.

Antragsform:
Bei der persönlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (zB Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitzubringen. Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Glaubhaftmachung der Identität erforderlich (zB durch Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises).
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter, elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Mit einer Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
• am Wahltag in jedem Wahlkarten-Wahllokal 
• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) 
• im Weg der Briefwahl
   – entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde 
   – durch Abgabe am Wahltag in jedem Wahllokal 
   – oder bei jeder Bezirkswahlbehörde 
   – oder durch Übermittlung per Post, wobei ein Einwurf in einen Briefkasten der Österreichischen Post AG bis
      Samstag, 28. September 2024, 9.00 Uhr, möglich ist.

Nähere Auskünfte erteilen Daniela Weigl und Astrid Groß, Service-Center, Meldeamt, Zimmer 4 und 5, Telefon: (03112) 2601-303 und -304.

Bitte bei der Wahl die Wählerverständigungskarte UND einen Lichtbildausweis mitbringen (Reisepass, Personalausweis, Führerschein – E-Card ist kein amtlicher Lichtbildausweis)!